VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines: Für unsere sämtlichen Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten nachstehende Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung. Sie gelten ausnahmslos auch in den Fällen, in denen der Besteller seine Bedingungen als allein maßgebend bezeichnet. Stillschweigen unsererseits den Bedingungen des Bestellers gegenüber gilt in keinem Falle als Anerkennung derselben. Mündliche Zusagen, Vereinbarungen und Nebenabsprachen mit uns wie unseren Vertretern bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Das Schweigen zu unseren Lasten gilt als ausgeschlossen. Der Besteller erklärt sich durch die Auftragserteilung oder erstmalige Annahme der von uns gelieferten Waren mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen auch für die Zukunft einverstanden.
2. Angebot und Auftragsbestätigung: Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn unsere schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Dies gilt auch im Falle von Aufträgen an unsere Handelsvertreter. Der Käufer ist an sein Kaufangebot 1 Monat gebunden. Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen, Preislisten usw. sind ohne Gewähr. Wir behalten uns nach Erteilung der Auftragsbestätigung Änderungen vor, soweit dadurch nicht Qualität, Güte, Preis, Funktion und Lieferzeit beeinträchtigt werden.
3. Preise: Sämtliche Preise gelten stets für Lieferungen ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer. Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Vereinbarte und in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannte Preise sind verbindlich für die Dauer von 2 Monaten nach dem Datum der Auftragsbestätigung. Falls der Besteller die ihm angebotene Ware nicht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten abnimmt, gelten die Preise zuzüglich Umsatzsteuer des Liefertages.
4. Zahlungen: Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ausschlaggebend dabei ist der Eingang der Zahlung in unserem Haus. Die Lieferantin ist berechtigt Vorauszahlung zu verlangen. Nach Ablauf der Fälligkeit fallen unverzüglich
Verzugszinsen von mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank an. Treten in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers Veränderungen ein oder werden uns solche bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit in Zweifel zu setzen, so sind wir berechtigt, angemessene Sicherheiten innerhalb angemessener Frist zu verlangen; kommt der Besteller unserem Verlangen nach Sicherheit nicht fristgerecht nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für unsere bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Vorleistungen können wir bei Vertragsauflösung Schadensersatz verlangen. Der Käufer kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistung verweigern oder sie zurückhalten sowie mit Gegenansprüchen oder Beanstandungen aufrechnen, es sei denn diese sind von uns anerkannt bzw. gerichtlich festgestellt. Zahlungen per Wechsel werden ausgeschlossen.
5. Versand: Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung des Bestellers, auf den jede Gefahr bei Verlassen des Verkäufers übergeht, gleich ob franko, fob- oder cif-Lieferung vereinbart ist. Wird der Versand aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Sind keine besondere Versandart und kein bestimmter Versandweg vereinbart, nehmen wir den Versand nach bestem Ermessen vor.
6. Verpackung: Die Verpackung der Verkaufseinheiten wird nicht berechnet. Transportverpackung erfolgt mangels besonderer Vorschriftennach unserem Ermessen und wird zu günstigen Preisen überlassen.
7. Lieferzeiten: nennen wir nach bestem Ermessen unter Voraussetzung glatten Geschäftsganges und glatten Fertigungsablaufs sowie
vorbehaltlich der rechtzeitigen Eindeckungsmöglichkeit der benötigten Rohstoffe. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. Eingang der Anzahlung bei uns und bezieht sich auf den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk oder auf den Zeitpunkt an dem die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird. Teillieferungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Im Falle nachträglicher Änderungs- oder Erg.nzungswünsche des Käufers verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferfrist verlängert sich auch angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Wenn die Leistung aufgrund eines unvorhergesehenen Hindernisses unmöglich wird, behalten wir uns ein Rücktrittsrecht oder eine Teilaufhebung des Auftrages vor. Der Käufer hat uns im Falle unseres Verzuges eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen. Schadensersatzanspruch aus verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.
8. Sonderanfertigungen: Unter Sonderanfertigungen verstehen wir die konstruktive oder farbliche Modifizierung bestehender Produkte und Anfertigung nach eigenen und Zeichnungen des Kunden. Wir garantieren vor allem nicht für die Eignung unserer Lieferung und Leistung für den vom Besteller beabsichtigten Zweck, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Sonderanfertigungen haften wir nur im Rahmen unserer Gewährleistungsbedingungen. Bei Annullierung von Aufträgen über Sonderanfertigungen oder Reduzierung der Stückzahl behalten wir uns je nach Fortschritt der Arbeiten eine Preiserhöhung oder Berechnung der bereits entstandenen Kosten vor. Unabhängig davon wird bei Annullierung eine Bearbeitungsgebühr von 12% des Auftragswertes berechnet. Von uns angegebene Richtpreise sind bis zur Abgabe eines endgültigen Angebotes unverbindlich.
9. Eigentumsvorbehalt: Lieferungen erfolgen immer unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Alle von uns gelieferten Waren bleiben auch im weiterverarbeiteten Zustand bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender Forderungen unser Eigentum. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, auch wenn unsere Ware mit anderen Gegenständen verbunden wird. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sind in Höhe unserer Forderung einschließlich Zinsen und Kosten unwiderruflich an uns abzutreten. Ist Zahlungsunfähigkeit, Vergleich oder gar Pfändung bzw. Konkurs des Käufers zu erwarten, so ist er verpflichtet die Vorbehaltsware unaufgefordert spesenfrei an uns zurückzusenden. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Veräußerung der Vorbehaltsware nach erfolgter Zahlungseinstellung sind ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, die Vorbehaltswaren bis zur vollständigen Zahlung zurückzufordern.
10. Annahmeverzug des Käufers: Im Falle des Annahmeverzuges des Käufers, dem eine Fristsetzung von 14 Tagen vorzugehen hat, können 15% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden. Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so kann, beginnend nach einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 1 vom Hundert des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5 vom Hundert begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.
11. Zurückbehaltungsrecht / Leistungsverweigerung: Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von
Leistungen zurückzuhalten, wenn der Kunde mit der Zahlung aus anderen laufenden Verträgen oder früheren Lieferungen in Verzug ist, sofern diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt auch dann, wenn die betroffenen Lieferungen oder Leistungen bereits bezahlt wurden, solange und soweit ein sachlicher Zusammenhang zwischen den Forderungen besteht und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nicht treuwidrig erscheint.
12. Mängelrügen: Der Käufer ist zur genauen Überprüfung der Ware unmittelbar nach Erhalt verpflichtet. Warenrücksendungen bedürfen
grundsätzlich unserer schriftlichen Zustimmung. Die obige Rügefrist gilt bei versteckten Mängeln ab dem Zeitpunkt des Zutagetretens des
Mangels. Ersatzlieferungen bzw. Nachbesserungen können erst nach genauer Schadensfeststellung durch unsere Mitarbeiter zugesagt werden. Wir haften nicht für Schäden, die aus unsachgemäß vorgenommener Bedienung, Änderung oder Instandsetzung des Käufers resultieren. Für Beschädigungen der Leuchtmittel auf dem Transportweg übernehmen wir keine Haftung. Transportschäden sind sofort beim Zusteller anzuzeigen.
13. Schadensersatzansprüche: des Käufers gegen den Verkäufer, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden.
14. Unwirksamkeit: Sollte eine der Bestimmungen der AGB’s unwirksam sein oder werden, so ist diese durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.
15. Gerichtstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht: Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein
Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer München und der Rechtsanwaltskammer München geschlichtet. Die Parteien bestimmen den Schlichter gemeinschaftlich. Kommt keine Einigung über die Person des Schlichters zustande, wird dieser von der Schlichtungsstelle benannt. Die Benennung bindet die Parteien. Die Kosten der Schlichtung tragen die Parteien je zur Hälfte (bzw. anteilig), soweit sie keine andere Vereinbarung treffen. Sollte es in dem Schlichtungsverfahren nicht zu einer tragfähigen Lösung kommen, so steht es beiden Parteien frei, das zuständige Gericht anzurufen.
Für Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns wird München als Gerichtsstand vereinbart. Es bleibt uns vorbehalten, am jeweiligen Sitz des Käufers zu klagen. Erfüllungsort ist München, oder der Ort von dem wir die Ware versenden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.